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Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit

geschrieben von spazio  am 08.09.2013 um 20:28:31 - als Antwort auf: Re: Selbstfesselung in der Öffentlichkeit von kuller
Sorry! Der zweite Link ist entweder schon archiviert oder grundsätzlich nur für Mitglieder einsehbar. Es kostet aber wirklich nur einen Augenblick, sich im Handschellenforum zu registrieren.zwinker

Ein bissl drehen wir uns im Kreise.

Grundsätzlich wird heutzutage zwar niemand nur wegen einer reinen Selbstfesselung belangt werden, das ist schon richtig. Im Einzelfall kann's aber eben doch Probleme geben - je nach den Umständen. Deswegen hatte ich ja auch entsprechend nachgefragt.

Ausser § 183a käme übrigens auch § 147 StGB, "Vortäuschen einer Straftat", zum Tragen, z.B. wenn der Selbstfessler sich selbst an einem Baum, einem Geländer etc. festkettet und damit den Eindruck erweckt, er wäre von anderen dort gefesselt worden.


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Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 08.09.2013 20:28
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