Willkommen in meinem Bondage-Forum! Ich wünsche uns allen qualifizierte Beiträge, regen Austausch und viel Spaß! Forum powered by Nutzungsbedingungen geschrieben von 54_one am 30.12.2008 um 12:54:14 - als Antwort auf: son Quark von sab Ich hoffe, das du das irgendwie vielleicht auch meine Meinung zu diesem Thema verstehen kannst. Annehmen musst du sie ja nicht... Ich möchte nun auch gerne zitieren: "Ein Verdeckter Ermittler darf unter der Legende mit Einverständnis des Berechtigten dessen Wohnung betreten. Das Einverständnis darf nicht durch ein über die Nutzung der Legende hinausgehendes Vortäuschen eines Zutrittsrechts herbeigeführt werden." § 35 Datenerhebung durch den Einsatz Verdeckter Ermittler, Satz 3, PolG Ich möchte das gerne mal näher erklären: ein verdeckter Ermittler darf auch Wohnungen anderer Leute als die des Verdächtigen abhören, vorausgesetzt der Verdächtige hält sich dort auf und Abhorchen in den eigenen vier Wänden des Verdächtigen "alleine nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird". Und nun auf Deutsch: solange das Abhören sinnlos ist, darf man das Schnüffeln ausweiten! Einer von deinen guten Freunden wird bespitzelt und du bist krank. Er besucht dich bei dir zuhause und bringt dir einen Blumenstrauss mit. Un nun rate mal, was mal, was der Ermittler alles machen darf! Auf deine Antwort bin ich gespannt! --- Ich, Seilchen, distanziere mich hiermit vom Inhalt dieses Beitrags und mache mir diesen in keiner Weise zu eigen. 05.01.2009 18:37 --- Antworten zu diesem Beitrag:
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